Günstige Mittel für den Bau und Kauf von Wohneigentum für Familien in Stuttgart

Das Amt für Liegenschaften und Wohnen informiert über das neue Landeswohnraumförderungsprogramm und das städtische Familienbauprogramm.

Landesförderung





Die Eigentumsförderung des Landes wird seit 2. Januar mit dem Landeswohnraumförderungsprogramm 2012 fortgesetzt. Gefördert werden Paare und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Voraussetzung ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Eine Familie mit zwei Kindern darf zum Beispiel ein Bruttojahreseinkommen von rund 63 000 Euro haben, um noch ein Förderdarlehen der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) von 143 000 Euro zu erhalten. Der Darlehenszins wird anfänglich um 2,25 Prozent verbilligt. Derzeit ist ein Darlehenszins von lediglich 1,30 Prozent zu bezahlen.

Es ist möglich, anstelle des Förderdarlehens wahlweise einen Direktzuschuss zur Erhöhung des Eigenkapitals zu erhalten.

Familien werden bereits ab dem ersten Kind gefördert. Werden weitere Kinder nach Abschluss des Darlehensvertrags geboren, kann eine zusätzliche Förderung in Form eines Optionsdarlehens gewährt werden. Dies gilt auch für bislang kinderlose Paare.

Städtische Förderung

Die Landeshauptstadt ergänzt die Landesförderung durch das “Familienbauprogramm“. Hier sind die Einkommensgrenzen höher als im Landeswohnraumförderungsprogramm. Eine Familie mit zwei Kindern kann beispielsweise ein Bruttojahreseinkommen von rund 78 000 Euro haben, um noch einen städtischen Zuschuss (Baukosten- oder Zinszuschuss) zu erhalten.

Der Baukostenzuschuss beträgt für eine Familie mit zwei Kindern einschließlich Energiezuschlag bis zu 24 000 Euro.

Kumulierung der Landesdarlehen und der städtischen Zuschüsse

Zinsverbilligte Darlehen der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) und der städtische Baukostenzuschuss können kumuliert und gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Eine Familie mit zwei Kindern kann im Neubau bis zu 167 000 Euro oder im Bestand bis zu 163 000 Euro an Mitteln aus öffentlichen Haushalten erhalten. Außerdem können die KfW-Darlehen Nr. 151 “Energieeffizient Sanieren“ mit maximal 75 000 Euro oder das KfW-Darlehen Nr. 152 “Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen“ mit maximal 50 000 Euro in Anspruch genommen werden. Durch die intensive Förderung von Stadt und Land ist die monatliche Belastung meist nicht höher als die Kosten einer entsprechenden Mietwohnung.

Weitere Informationen finden sich im Internet unter:

und

Beratung und Antragstellung

Da die Förderung im Einzelfall anhand persönlicher Daten wie Einkommen, Eigenkapital und Finanzierungsbedarf ermittelt werden muss, stehen die Mitarbeiterinnen des Amtes für Liegenschaften und Wohnen nach vorheriger Terminvereinbarung für eine ausführliche Finanzierungsberatung zur Verfügung.

Die Ansprechpartnerin für die Familiennamen mit Anfangsbuchstaben A bis C ist Ursula Vogt, Telefon 216-91374. Um die Buchstaben D bis Ha kümmert sich Nicole Petri, Telefon 216-91375. Die Anfangsbuchstaben He bis N bearbeitet Ina Ebeling, Telefon 216-91376. Die Ansprechpartnerin für die Buchstaben O bis Z ist Silvia Reischl, Telefon 216-91377. Per E-Mail sind die Mitarbeiter des Sachgebietes Wohnbauförderung unter wohnbaufoerderung@stuttgart.de zu erreichen.

Allgemeine Auskünfte zu den Förderprogrammen, Informationsmaterial und Antragsformulare kann man auch während der Öffnungszeiten des Amtes für Liegenschaften und Wohnen in der Hospitalstraße 8, 70174 Stuttgart, erhalten: Montag bis Donnerstag 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie Freitag 9 bis 12.30 Uhr.



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