Bürgerportal für Stuttgart Wangen
Wertvolle Tips und Gesetze für ihre Reise ins Ausland. Sie können viel Geld und Ärger sparen wenn Sie sich infomieren.
Hier ein paar Reiseführer
Rettungsgassen
Rettungsgassen sind weltweit einzuhalten, das versteht sich von selbst. Aber in vielen Ländern scheint man auch Strafen zu brauchen.
In den Niederlande gibt es keine speziellen Vorschriften.
Wildcampen
Wildcampen ist leider in den meisten Ländern verboten. Wer aber leise und ohne Krach und Dreck hinter vielen Bäumen übernachtet wird meist keinen Ärger haben. Wohl aber nur weil es keiner gesehen hat.
Wildcampen ist in den Niederlanden generell verboten und auch nicht auf Privatgrundstücken erlaubt. Die gesetzliche Regelung wird streng durchgesetzt, sodass Wildcampen nicht möglich ist.
Frei stehen
Leise sein, keinen Dreck machen und den Platz so verlassen wie er vorher war. Das ganze am besten unbemerkt. Das verhindert zwar keine Bestrafung jedoch die Wahrscheinlichkeit erwischet zu werden. Das geht im Hinterland meist besser als am Strand, auch wenn es noch so schön wäre. Einfach am Strand esse und zum schlafen weiter weg stehen.
Sehr dichtes Campingplatznetz, viele Campingangebote an Bauernhöfen, wenige Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen verboten.
Promillegrenzen
In vielen Ländern ist Alkohol am Steuer bereits komplett verloren. Wer Ausfallerscheinungen hat wird aber fast überall bestraft. Am besten fährt man nicht wenn man trinken will.
Promillegrenzen in Niederlande liegt bei 0,5 Promille. ab 360 - 750 €, Fahrverbot möglich; ab 1,3 ‰ entscheidet ein Gericht über die Höhe der Geldstrafe und ggfls. eine Haftstrafe
Warntafeln
Überhängende Lasten wie Fahrradträger müssen gesichert werden, und in manchen Länder markiert werden. Spanien und Italien haben verschiedene, wenn auch ähnliche Schilder. Bei Ebay gibt es Wendeschilder
Auf mit ›B‹ beschilderten Straßen (Nebenstraßen) dürfen nur Fahrzeuge bis max. 2,20 m Breite fahren.Die vorgeschriebene Abreissleine muss an einer separaten Öse b-festigt werden; das Überlegen über die Kupplung reicht nicht aus.
Tempolimit
Nur in Deutschland ist Rasen noch frei. In allen anderen Ländern gibtes teils strenge Regelungen zur Geschwindigkeit. Vor allen die Distanzmessungen in der Schweiz sind fast unkalkulierbar, also eher langsamer fahren.
In Niederlande darf man auch Autobahnen 130 fahren, Schnellstraße 100 und auserhalb geschlossener Ortschaften 80.
Leinenpflicht
Der Hund auf Reisen ist in den meisten Ländern ein Problem. Man glaubt es nicht das es teils hohe Strafen gibt. Nur in Berlin scheint das noch niemand zu wissen. Also immer ein Tütchen bereithalten und im Zweifelsfall den Dreck anderer Hunde wegmachen als mit dem Schupo streiten.
Grundsätzlich herrscht in den Niederlanden Leinenzwang und die Pflicht, die Hinterlassenschaften Ihres Hundes zu entfernen. Viele Strände – darunter auch öffentliche Badestrände – sind jedoch davon ausgenommen. An ausgewiesenen Hundestränden dürfen die Vierbeiner das ganze Jahr über ohne Leine laufen.
Pfefferspray
Pfefferspray, Schutzgas oder Tierabwehrspray ist nicht in allen Ländern erlaubt. Teilweise wird es als Waffe angesehen und schwer bestraft. Also lieber daheim lassen und die Täter mit dem Nudelholz bedrohen.
In den Niederlande ist der Verkauf, das Mitführen und der Besitz verboten.
Grüne Versicherungskarte:
Bei Reisen in Länder außerhalb der EU ist die Grüne Versicherungskarte Pflicht (Achtung: auch Schweiz), vereinfacht aber auch innerhalb der EU die Schadensabwicklung unbedingt. Für eine Reise nach Italien wird die Mitnahme der Karte vom Adac sogar empfohlen. Man sollte auch die Kontaktdaten der Schutzbriefe mitnehmen.
Europäischer Unfallbericht:
Führen Sie einen mehrsprachigen Unfallbericht für den Ernstfall im Auto mit – es erleichtert die spätere Schadensregulierung und die Kommunikation mit der Versicherung. Der kostenlose Blanko-Unfallbericht kann auf vielen Websiten heruntergeladen werden. https://www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/Europaeischer_Unfallbericht.aspx Ansonst muss man sich mit dem Google Übersetzer herumschlagen.
Personalausweis oder Reisepass:
Prüfen Sie sich vor Reiseantritt, ob ein Reisepass in den Durchreiseländern und im Zielland notwendig ist. Innerhalb der EU (Schengen-Mitgliedsländer) benötigen Sie für einen Autourlaub grundsätzlich nur einen Personalausweis. Aber einige Eu-Nationen haben temporäre Grenzkontrollen eingeführt (Deutschland, Österreich, Dänemark, Norwegen, Schweden und Frankreich ), daher führen Sie Ihren Reisepass vorsichtshalber zusätzlich mit. Ihr Ausweis oder Reisepass MUSS gültig sein, sonst ist es so als haben Sie keinen,
Internationaler Führerschein:
Diese Übersetzung des deutschen Führerscheins ist in Ländern der EU nicht erforderlich. Anders kann es außerhalb dieses Gebietes aussehen. Ihr Führerschein MUSS gültig sein, sonst ist es so als haben Sie keinen. Schaden kann er nicht, also mitnehmen
EC-Karte, Kreditkarte:
Nehmen Sie neben Bargeld auch elektronische Zahlungsmittel mit. Hinterlegen sie bei telefonisch erreichbaren Freunden ihre PIN. Denn vergessen Sie diese im Urlaub stehen Sie ohne Geld da.
Probleme, Unfall, Diebstahl:
Ziehen Sie im Falle eins Falles immer die Polizei hinzu, um spätere Unklarheiten zu vermeiden. Auch wenn diese nicht immer kommt. Leider sprechen nicht alle Polizisten ihre Sprache. Und man sollte immer freundlich sein, auch wenn es unfreundliche Polizisten geben soll.
Das man die Grunderwerbsteuer umgehen kann haben vor allen große Unternehmen erkannt. Die machen eine GmbH auf und bringen die Immobilie darin ein. Bei großen Immobilien sind die Kosten zu vernachlässigen. Im Falle eines Verkaufs wird dann die gesa.....
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