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Das Landgericht Braunschweig hat heute in zwei Verfahren (5 O 1110/11 und 5 O 2894/11) die Schadensersatzklagen gegen die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, abgewiesen. In den beiden Verfahren hatten die Kläger Schadenersatzansprüche von zusammen rund 4,7 Millionen Euro behauptet.
Die Porsche SE begrüßt die beiden erstinstanzlichen Urteile des Landgerichts Braunschweig und sieht sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Die Porsche SE hält die durch diverse Spekulanten behaupteten Schadensersatzansprüche für unbegründet und die in den USA anhängig gemachten Klagen für unzulässig und unbegründet.
Gesundheitsminister Spahn erkennt nun kleinere Probleme zum Start der Corona-Impfungen. Jetzt aber holpert es doch gewaltig: Mehrere Länder klagen wegen Lieferausfälle des Bundes. Die Regierung will nun schnell Nachschub liefern.